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Informationen zur Untersuchung

Wir führen die fliegerärztliche Untersuchungen für Berufspiloten (Klasse 1) und Privatpiloten (Klasse 2, LAPL) durch. 
Lediglich die Erstuntersuchungen für Klasse 1 müssen in einem AeMC (Aeromedical Center) erfolgen.

Für Privatpiloten mit LAPL-A sowie für reine Segelflieger (SPL oder LAPL-S ggf. einschließlich TML) und UL-Piloten gelten die LAPL-Richtlinien.

Die zuständige Erlaubnisbehörde für die Tauglichkeitszeugnisse aller Klassen ist das Luftfahrtbundesamt. Grundlage für die Beurteilung der Tauglichkeit sind die seit 2013 eingeführten EASA-Richtlinien.

Alle Unterlagen (Antrag, Untersuchungsbericht, EKG, ggf. Augenarztbefund, Medical) müssen der flugmedizinischen Abteilung des LBA per EMPIC-Software übermitteln werden. Verwenden Sie bitte grundsätzlich für alle Formulare immer nur die aktuell gültige Version, die auf unserer Website und beim LBA herunterzuladen ist. Unabhängig davon muss bei Untersuchungen nach Klasse 1 und 2 seit August 2020 ein Fragebogen zu eventuellen psychischen Problemen ausgefüllt werden, den wir zu unseren Akten nehmen, aber ggw. nicht dem LBA übermitteln müssen.

Das Tauglichkeitszeugnis kann softwarebedingt erst ausgestellt werden, wenn sämtliche Befunde vollständig erhoben und eingetragen sind.

Ihr Besuch bei uns

Erstuntersuchungen

Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin einen gültigen Personalausweis mit.

Erstuntersuchungen der Klasse 2

Beachten Sie bitte, dass aufgrund des vorgeschriebenen Untersuchungsumfanges i. d. R. eine augenärztliche Untersuchung erforderlich ist.

Folgeuntersuchungen

Eine augenärztliche Untersuchung ist nur bei Veränderung der Sehschärfe oder Augenerkrankungen erforderlich. Wir können den Sehtest bei uns in der Praxis durchführen.

Nachuntersuchungen

Wir benötigen das letzte Tauglichkeitszeugnis und Ihre Pilotenlizenz(en). Denken Sie bitte auch ggf. an Ihren Brillenpass.

Nutzen Sie in Ihrem eigenen Interesse bei Nachuntersuchungen die 45-Tage-Regelung.

Ihr Medical wird zum Ablaufdatum plus neuer Gültigkeitsdauer verlängert, wenn die Untersuchung bis zu 45 Tage vor dem Ablaufdatum durchgeführt wurde. Wenn bei der Untersuchung ein Problem auftritt, bleibt somit ausreichend Zeit dieses zu lösen, damit Sie nicht ohne gültiges Medical und somit ohne gültige Pilotenlizenz dastehen!

Unterlagen herunterladen

Laden Sie die benötigten Unterlagen herunter und bringen Sie diese ausgefüllt zu Ihrem Termin mit.

Kosten

Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung werden nach der amtlichen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.

Entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften fällt für alle Tauglichkeitsuntersuchungen zusätzlich die MwSt. in gesetzlicher Höhe an.

Kabinenpersonal

Wir sind ermächtigt, alle Tauglichkeitsuntersuchungen für Kabinenpersonal nach den aktuellen gesetzlichen EASA- Richtlinien durchzuführen.